01.07.2010
Rubrik: Sparten
Beitragsanpassung
Beiträge ab Juli 2010 angehoben
Zum 01. Juli 2010 haben Haftpflichtversicherer wieder die Möglichkeit, die Beiträge zu erhöhen, und zwar um bis zu fünf Prozent. Die Anpassungsoption ergibt sich aus den angestiegenen Ausgaben für entstandene Schäden im Vorjahr.
Entschädigungen gegen Neuschäden aufgewogen
Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, um welchem Prozentsatz sich die durchschnittlichen Schadensleistungen im Vergleich zum Vorjahr verändert haben. Dieser Durchschnitt der Leistungen ergibt sich aus der Summe der geleisteten Entschädigungen geteilt durch die Anzahl der neu gemeldeten Schadenfälle.
Erhöht sich dieser Prozentsatz, darf die Versicherungsgesellschaft den Beitrag des Folgejahres angleichen. Folglich kann eine Beitragsanhebung um bis zu fünf Prozent erfolgen. Ob der eigene Versicherer auf eine Beitragsangleichung verzichtet, kann bei den entsprechenden Ansprechpartnern der Versicherungsgesellschaft oder dem Vermittler nachgefragt werden.
Sonderkündigungsrecht
Bei erhöhten Beiträgen können Versicherte von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Dabei ist aber die Frist von maximal einem Monat nach Zugang der Meldung zur Beitragserhöhung einzuhalten. Die Kündigung kann sofort, aber frühestens ab dem Zeitpunkt der Beitragsanpassung eingereicht werden.
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